Aufhebung der Abkochverfügung für die Panger Straße
Das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim hat die am 25.06.2026 erlassene Abkochverfügung für die Panger Straße mit sofortiger Wirkung (Stand: 01.07.2026) aufgehoben.
Das Leitungswasser muss ab sofort nicht mehr abgekocht werden und kann wieder uneingeschränkt genutzt werden.
Hintergrund der Maßnahme
Wie bereits berichtet, konnte eine Verunreinigung des Trinkwassers während der notwendigen Reparaturmaßnahmen zunächst nicht völlig ausgeschlossen werden. Die Abkochverfügung wurde daher als reine Vorsichtsmaßnahme erlassen. Die aktuellen Laboruntersuchungen haben gezeigt: Eine Verunreinigung lag zu keinem Zeitpunkt vor.
Das Gemeinde-Wasserwerk Raubling bedankt sich herzlich bei allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern für das Verständnis und die Geduld während der Einschränkungen.
Sie haben Fragen?
Bei Rückfragen steht Ihnen das Team des Wasserwerks Raubling gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gemeinde-Wasserwerk Raubling
