Hier finden Sie behördliche Formulare der Gemeinde Raubling im PDF-Format.
- Sie können diese Vordrucke nach dem Ausfüllen ausdrucken und unterschrieben per Post oder E-Mail an das zuständige Sachgebiet senden oder persönlich im Rathaus abgeben. Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung ohne Unterschrift nicht möglich ist.
Steueramt
Einwohnermeldeamt
Wichtig für die Wohnsitz-Anmeldung: Vorlage der Wohnungsgeberbescheinigung sowie gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) im Original notwendig!
- Wohnsitz-Anmeldung bei der Meldebehörde
- Wohnungsgeberbescheinigung zur Vorlage bei der Meldebehörde
- Anmeldung bei weiteren Wohnungen im Inland oder Änderung der Hauptwohnung
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Verlustanzeige deutscher Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht zur Abholung des Ausweisdokuments (Reisepass und/oder Personalausweis)
- Antrag auf Ausstellung einer steuerlichen Lebensbescheinigung
- Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungs-, Auskunftssperre
- Einverständniserklärung zur Ausstellung von Dokumenten für Kinder
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
Hinweise zur Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder:
Für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses für Kinder ist die persönliche Vorsprache eines sorgeberechtigten Elternteils sowie des Kindes erforderlich.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- die vollständig ausgefüllte und vom nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteil unterschriebene „Einverständniserklärung zur Ausstellung von Dokumenten für Kinder“
- Bei alleinigem Sorgerecht ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen
- ein gültiges Ausweisdokument des anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- den QR-Code zum Abruf eines aktuellen biometrischen Lichtbilds des Kindes
- alternativ kann das biometrische Lichtbild am Fotoautomaten im Rathaus aufgenommen werden
Eine Verlängerung von Personalausweisen oder Reisepässen ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neues Dokument beantragt werden.
Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum eingetragenen Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Für Kinder kann stattdessen ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden. Beide Dokumente sind sechs Jahre gültig.
Bauamt
Gewerbeamt/Fischerei/Gaststätten
Straßenverkehrsbehörde
weitere Formulare
- Bewerbung für einen Kleingarten in der Anlage „Am Arzerbach"
- Antrag Ehrenamtskarte
- Antrag auf Ehrung durch die Gemeinde Raubling
- Antrag auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung
- Bewerbung für direkt von der Gemeinde vermietete Wohnungen/Immobilien
- Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung
- Einkommenserklärung