1. Wer zahlt wann?
Kostenlos für den Bürger (Die Allgemeinheit zahlt)
- Brandeinsätze zur Bekämpfung von Feuern (solange keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt).
- Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr.
- Technische Hilfe bei echten Notlagen oder von der Gemeinde angeordneten Katastrophenfällen (z. B. flächendeckender Starkregen / Hochwasser).
- Gut gemeinte Notrufe bei einem echten Verdacht (z. B. der Nachbar ruft die Feuerwehr, weil er Rauch sieht, der sich als unbedenklich herausstellt).
Kostenpflichtig für den Verursacher / Besteller
- Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz: Z. B. Brandstiftung, nicht angemeldete Nutzfeuer, Grillen mit Müll oder wenn ein unbeaufsichtigter Ofen/Grill einen Einsatz auslöst.
- Mutwillige Fehlalarme: Wenn die Feuerwehr mit Wissen oder grober Unkenntnis böswillig alarmiert wird (Scherzanrufe).
- Fahrzeugbrände & Betriebsstoffe: Einsätze bei Kfz-Bränden oder auslaufendem Benzin/Öl auf der Straße (hier zahlt oft die Kfz-Haftpflichtversicherung).
- Freiwillige / sonstige Leistungen: Z. B. das Auspumpen eines Kellers nach einfachem Rohrbruch oder sonstiges Wasser im Keller (außerhalb einer Katastrophe), das Öffnen einer Wohnungs- oder Aufzugstür (wenn kein Notfall vorliegt), Tierrettung (z. B. Katze vom Baum ist kostenpflichtig; Wildtierrettung wird nach Einzelfall entschieden) oder das Beseitigen von Sturmschäden.
2. Wer übernimmt die Kosten, wenn gezahlt werden muss?
- Kfz-Versicherung (Haftpflicht/Kasko): Greift bei Pannen, Unfällen, Fahrzeugbränden oder Ölspuren auf der Fahrbahn.
- Wohngebäude- oder Hausratversicherung: Viele moderne Policen enthalten eine Kostenübernahme für Lösch- und Aufräumarbeiten sowie Feuerwehreinsätze nach einem versicherten Schaden.
- Privat haftbar (Selbstzahler): Wer ohne Versicherungsschutz grob fahrlässig handelt (z. B. falsches Müllverbrennen oder mutwilliger Fehlalarm), muss die Rechnung der Gemeinde (berechnet nach Stunden- und Gerätesätzen der jeweiligen Ortssatzung) direkt aus eigener Tasche zahlen.

