In der letzten Sitzung des Umweltausschusses wurden folgende Beschlüsse mehrheitlich befürwortet:
Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern – Grundsatzentscheidung
Der Umweltausschuss beschließt, dass Ausnahmegenehmigungen nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV für private Feuerwerke der Kategorie F2 außerhalb des 31. Dezember und 1. Januar weiterhin grundsätzlich nicht erteilt werden. Auch Feuerwerke von Inhabern einer Sprengstofferlaubnis (Kategorie F3) werden grundsätzlich abgelehnt.
Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern - Allgemeinverfügung für die Gemeinde
Der Umweltausschuss beschließt, den Erlass einer Allgemeinverfügung zur weitergehenden Einschränkung des Abbrennens von Feuerwerk zum Jahreswechsel derzeit nicht weiterzuverfolgen. Von der Einrichtung zentraler Abbrennplätze im Gemeindegebiet wird ebenfalls abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, in geeigneter Form auf die bereits bestehenden gesetzlichen Abbrennverbote hinzuweisen. Sollten künftig konkrete und räumlich abgrenzbare Gefahrenlagen festgestellt werden, ist die Erforderlichkeit einer örtlich und zeitlich begrenzten Anordnung erneut zu prüfen.

