Der Deutsche Wetterdienst hat die aktuelle Waldbrandindexkarte veröffentlicht. Demnach herrscht in den kommenden Tagen eine sehr hohe Waldbrandgefahr.
Aus diesem Grund weisen wir auf folgende Sicherheitsmaßnahmen und Verbote hin:
- Verbot von Daxenfeuern: Gemäß § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ist das Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe strikt verboten.
- Offenes Feuer: In Wäldern ist offenes Feuer generell untersagt. In der Nähe von Wäldern muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden.
- Aufsichtspflicht: Offene Feuerstätten müssen ständig unter Aufsicht gehalten werden. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstätte vollständig erloschen sein.
- Zufahrten freihalten: Ausflügler werden gebeten, die Zufahrten zu den Wäldern (Rettungswege!) unbedingt freizuhalten und ausschließlich ausgewiesene Parkplätze zu nutzen.
- Fahrzeug-Katalysatoren: Bitte parken Sie Fahrzeuge niemals auf trockenen Grasflächen. Die heißen Katalysatoren können im Handumdrehen Brände auslösen.
Wir bitten Sie im Interesse der Sicherheit aller Beteiligten und zum Schutz unserer Natur, diese Verbote und Hinweise unbedingt zu beachten!

