Weil die Waldbrandgefahr im Landkreis Rosenheim wieder ansteigt, ist das Anzünden von Daxenfeuern ab sofort wieder verboten. Im Waldbrand-Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes wird Stufe vier, also hohe Gefahr vorhergesagt.
Das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Rosenheim hatte das Daxenfeuerverbot erst am vergangenen Freitag aufgehoben. Zu diesem Zeitpunkt galt in der Region Stufe zwei, das bedeutet geringe Gefahr. Über das Wochenende blieb Stufe zwei bestehen.
Inzwischen sind die Bewertungen sowohl im Waldbrand-Gefahrenindex als auch im Grasland-Feuerindex, beide vom Deutschen Wetterdienst, wieder angehoben worden. Kreisbrandrat Richard Schrank und der Leiter des Sachgebiets Öffentliche Sicherheit und Ordnung Florian Appelt entschieden daher, das Daxenfeuer-Verbot wieder in Kraft zu setzen.
Zudem gilt, dass in der Nähe von Wäldern bei offenen Feuern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern einzuhalten ist. Offene Feuerstätten sind ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollen nur ausgewiesene Parkplätze nutzen, die Zufahrten in die Wälder sollten freibleiben. Überdies sollte beachtet werden, dass heiße Katalysatoren Grasflächen entzünden können. In diesem Zusammenhang appellieren Kreisbrandrat Schrank und Sachgebietsleiter Appelt an die Eigenverantwortung eines jeden bzw. einer jeden im Umgang mit offenem Feuer.