Luftaufnahme von Raubling mit Wohngebieten, Feldern und Bergpanorama im Hintergrund.

Bürgerinformation

Asiatischer Moschusbockkäfer: Quarantänezone und Bekämpfungsmaßnahmen werden angepasst

Neuregelung zur Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfers (AMB) im Raum Rosenheim

Für die Eindämmung des Asiatischen Moschusbockkäfers gelten im Raum Rosenheim angepasste Regelungen. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) für das Offenland sowie die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) für Waldflächen setzen mit neuen Allgemeinverfügungen die Vorgaben einer aktuellen EU-Durchführungsverordnung um.

Die intensiven Maßnahmen der letzten Jahre zeigen klare Erfolge: Wurden 2018 noch 57 befallene Gehölze nachgewiesen, waren es ab 2023 jährlich unter zehn und im Jahr 2025 lediglich ein einziger befallener Baum.

Verkleinerung der Quarantänezone

Durch die Verringerung des Pufferzonen-Radius von vier auf zwei Kilometer schrumpft die Quarantänezone deutlich:

  • Betroffene Kommunen: Das Gebiet umfasst nur noch Teile der Städte Bad Aibling, Kolbermoor und Rosenheim sowie der Gemeinden Großkarolinenfeld und Raubling.
  • Befreite Gebiete: Bad Feilnbach, Schechen und Stephanskirchen liegen künftig komplett außerhalb der Quarantänezone.
  • Gartenbau: Die Zahl der betroffenen gartenbaulichen Betriebe halbiert sich von 14 auf 7, wodurch viele Verbringungsbeschränkungen für Pflanzen entfallen.

Anpflanzverbot in ehemaligen Befallszonen aufgehoben

Befallszonen um alle Bäume, die bis einschließlich 2021 festgestellt wurden, sind gelöscht und in die Pufferzone überführt worden. Damit ist das rechtliche Anpflanzverbot für Wirtspflanzen (Gattung Prunus) dort aufgehoben.

  • Empfehlung: Bis zur endgültigen Tilgung wird empfohlen, in der Pufferzone weiterhin freiwillig auf das Pflanzen von Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Pfirsich- und Aprikosenbäumen sowie Kirschlorbeerhecken zu verzichten.
  • Karteneinsicht: Die genauen Gebietsgrenzen und die verbleibenden Befallszonen sind über die digitale Karte der LfL einsehbar unter www.LfL.bayern.de/aromia.

Wichtiger Hinweis zur Grüngutentsorgung (Raubling)

  • Bitte beachten Sie, dass der Container zur Entsorgung von Befallsmaterial/Schnittgut an der Feuerwehr Raubling nicht mehr zur Verfügung steht. Schnittgut aus der Zone ist entsprechend über die verbleibenden ausgewiesenen Sammelstellen bzw. Wertstoffhöfe zu entsorgen.

Strengere Fällvorgabe bei Neubefall

Die Überwachung durch Inspektionen und Lockstofffallen durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Traunstein und Rosenheim) läuft weiter. Neu ist jedoch eine verbindliche EU-Maßnahme bei Befall:

Im Umkreis von 100 Metern um befallene Bäume müssen vorsorglich alle Wirtspflanzen (wie Prunus-Arten und Kirschlorbeer) gefällt werden – unabhängig davon, ob diese selbst Befallssymptome zeigen. Diese Maßnahme hat sich bereits bei der Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers als wirksam erwiesen, um Ausbrüche schnell und endgültig zu tilgen. Da die Befallszahlen stark rückläufig sind, wird diese Fällung voraussichtlich nur noch in Einzelfällen notwendig sein.

Die Allgemeinverfügung ist bis zum 31.12.2030 gültig.