Luftaufnahme von Raubling mit Wohngebieten, Feldern und Bergpanorama im Hintergrund.
© Florian Bauer

Elterninfo

Änderungen der Elternbeiträge ab 1. Januar 2027 Informationen zur BayKiBiG-Reform

Was ändert sich ab Januar 2027?

Bislang wird für Kinder ab dem September des Kalenderjahres, in dem sie ihr drittes Lebensjahr vollenden, bis zum Schuleintritt ein staatlicher Zuschuss von 100 Euro monatlich gewährt. Dieser wird direkt mit dem Elternbeitrag verrechnet.

Mit der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) entfällt diese gesonderte Förderung zum 1. Januar 2027. Die bisher dafür vorgesehenen staatlichen Mittel sollen der Kindertagesbetreuung erhalten bleiben und fließen - schrittweise erhöhend bis zum Jahr 2029 - künftig in die allgemeine staatliche Betriebskostenförderung der Einrichtungen. Dabei werden auch Kinderkrippen und Horte berücksichtigt.

 

Die Gemeinde trägt bereits erhebliche Kosten für die Kinderbetreuung.

Die gesetzliche Finanzierung der Kinderbetreuung (geregelt im BayKiBiG) teilen sich der Freistaat und die Gemeinden. Kosten die nicht durch die gesetzliche Finanzierung gedeckt sind, werden von der Kommune und in Teilen von Eltern getragen. Insgesamt belaufen sich die Kosten der Kinderbetreuung in der Gemeinde auf aktuell jährlich rund 6,8 Mio. Euro. Davon trägt der Freistaat Bayern ca. 41 % und die Elternbeiträge 9 %. Die Gemeinde bestreitet somit bereits etwa die Hälfte der laufenden Betreuungskosten aus ihrem allgemeinen Haushalt. Hinzu kommen die Kosten für den Bau und die Erhaltung der Gebäude der Einrichtungen.

Eine dauerhafte Übernahme des bisherigen staatlichen Elternzuschusses durch die Gemeinde würde eine zusätzliche freiwillige Leistung in Höhe von jährlich ca. 370.000 Euro bedeuten.

Entscheidung der Gemeinde Raubling

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Wegfall des Zuschusses nicht durch eine zusätzliche freiwillige Leistung der Gemeinde auszugleichen. Daher wird ab dem 1. Januar 2027 der reguläre Elternbeitrag gemäß der aktuell geltenden Gebührensatzung erhoben.

Für Familien mit Kindergartenkindern bedeutet dies, dass der bisherige Abzug von 100 Euro monatlich entfällt. Bei unverändertem regulärem Elternbeitrag erhöht sich der tatsächlich zu zahlende Betrag somit gegenüber der bisherigen Regelung um 100 Euro monatlich.

 

Für Kinder über drei Jahren gelten ab dem 1. Januar 2027 folgende Beiträge:

Buchungszeit

Bisheriger Beitrag nach Abzug von 100 €

Beitrag ab 01.01.2027

1 bis 2 Stunden

–

–

2 bis 3 Stunden

–

–

3 bis 4 Stunden

2,00 €

102,00 €

4 bis 5 Stunden

13,00 €

113,00 €

5 bis 6 Stunden

25,00 €

125,00 €

6 bis 7 Stunden

38,00 €

138,00 €

7 bis 8 Stunden

52,00 €

152,00 €

8 bis 9 Stunden

68,00 €

168,00 €

mehr als 9 Stunden

85,00 €

185,00 €

 

Damit zählt die Gemeinde Raubling ohnehin zu den Gemeinden mit den günstigsten Kindergartenbeträgen im Landkreis Rosenheim. Bei einer Buchung von beispielsweise bis zu 6 Stunden, kostet eine Stunde qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung rund 1 Euro.

Bestehende Geschwisterermäßigungen und sonstige individuelle Regelungen bleiben unberührt, soweit sie weiterhin Anwendung finden. Die Geschwisterermäßigung beträgt 13 Euro; für Geschwisterkinder unter drei Jahren beträgt sie 26 Euro.

Die Kindergartenbeiträge werden für das nächste Kindergartenjahr 2027/2028 nicht erhöht. Die Kinderbetreuungskosten können steuerlich absetzbar sein (80%). Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, hängt von den individuellen steuerlichen Voraussetzungen ab.

 

Unterstützung bei finanziellen Belastungen

Uns ist bewusst, dass der Wegfall der bisherigen Entlastung für manche Familien eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern beim Jugendamt des Landkreises Rosenheim die vollständige oder teilweise Übernahme der Elternbeiträge beantragen.

Nach § 90 Abs. 4 SGB VIII ist eine Übernahme möglich, wenn die finanzielle Belastung für die Familie nicht zumutbar ist. Ob eine Unterstützung infrage kommt, hängt von den persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen im Einzelfall ab. Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und zum Antragsverfahren erhalten Sie direkt beim Jugendamt des Landkreises Rosenheim.

Hinweise Antrag Übernahme Elternbeiträge:

                https://share.google/jiOyNj4kbeAprhvfu

 

Unser gemeinsames Anliegen: eine verlässliche Betreuung Ihrer Kinder

Eine verlässliche und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung ist für Familien von großer Bedeutung. Zugleich stehen Kommunen und Träger angesichts steigender Personal- und Betriebskosten vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Die Gemeinde Raubling setzt sich dafür ein, auch künftig eine bedarfsgerechte und qualitativ gute Betreuung sicherzustellen.

Wir bitten um Verständnis für die anstehenden Veränderungen. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Träger Ihrer Kindertageseinrichtung oder Gemeindeverwaltung wenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen.

 

Mit freundlichen Grüßen


Gemeinde Raubling

Evang.-luth. Kirchengemeinde Brannenburg 

Pfarrkirchenstiftung Hl. Kreuz, Kath. Kita-Verbund Wendelstein