Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.04.2026 die 9. Änderung des
Bebauungsplanes „Raubling West II“ beschlossen.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 1011/10, 1011/11 und 625/6 Gemarkung Raubling. Der für die Flurstücke gültige Bebauungsplan bzw. die gültige Änderung des Bebauungsplans wird geändert, um eine maßvolle Nachver-dichtung zu ermöglichen.
Die Änderung des Bebauungsplans ist erforderlich, da die bestehenden Festsetzungen in Teilen nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Anforderungen und Zielvorstellungen der Gemeinde entsprechen. Der Bebauungsplan wurde in der Vergangenheit bereits punktuell für einzelne Grundstücke geändert, wodurch eine uneinheitliche Festsetzungssystematik entstanden ist.
Ziel der Planung ist die Anpassung und Fortentwicklung der planungsrechtlichen Festsetzungen unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Insbesondere soll eine maßvolle Nachverdichtung im Sinne der Innenentwicklung gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB ermöglicht werden. Dabei wird angestrebt, die bauliche Nutzung unter Wahrung der bestehenden Siedlungsstruktur sowie gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse weiterzuentwickeln.
Der Satzungsentwurf i.d.F. vom 14.04.2026 ist in der Zeit
vom 24.04.2026 bis 28.05.2026
im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde https://www.raubling.de unter der Rubrik Aktuelles bzw. der Adresse https://www.raubling.de/aktuelles/2026/0415-1 einsehbar.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Geoportal Bayern https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal > Raubling > lau-fende Bauleitverfahren einsehbar.
Neben der Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus Raubling, Bahnhofstraße 31, Zimmer 15, 1. Stock während der allgemeinen Geschäftsstunden ausgelegt.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@raubling.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellung-nahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Raubling, 15.04.2026
GEMEINDE RAUBLING
Kalsperger
1. Bürgermeister
Veröffentlichung im Gemeindeanzeiger: 24.04.2026
