Immobilien & Wohnungen

in Verwaltung der Gemeinde Raubling

Sie finden hier Wohn- und Immobilienobjekte, welche die Gemeinde Raubling direkt vermietet. Bewerbungen sind schriftlich an die Gemeinde Wohungsverwaltung zu stellen.

Falls für eine Wohnung eine Wohnberechtigungsbescheinigung benötigt wird, wird dies in der Beschreibung vermerkt. Die notwendigen Formulare für die Berechtigungsbescheinigung können Sie hier herunterladen. Der Antrag ist direkt beim Landratsamt Rosenheim zu stellen.

Hinweis: Wenn im Folgenden keine Objekte aufgeführt sind, so sind aktuell keine Wohnungen ausgeschrieben!