Rathaus Raubling Strassenfront

Rathaus Raubling

Bahnhofstraße 31
83064 Raubling

Telefon: 08035 / 87 05-0
Telefax: 08035 / 17 29

E-Mail: info@raubling.de

Parteiverkehr

Mo - Fr: 8.00 - 12.00 Uhr
Do:       14.00 - 18.15 Uhr 
Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten sind, nach vorhergehender Absprache und in Einzelfällen,  z. B. bei umfangreichen und komplizierten Sachverhalten oder in vertraulichen Angelegenheiten, möglich.

Formulare der Gemeinde Raubling

Die Gemeinde Raubling stellt Ihnen hier behördliche Formulare elektronisch im Format "pdf" zur Verfügung. Sie können diese Vordrucke zu Hause am Bildschirm ausfüllen, um sie anschließend auszudrucken und per Post, an das entsprechende Sachgebiet zu senden bzw. persönlich einem Sachbearbeiter zu übergeben.

Leider genügt es nach wie vor nicht, das Formular ausschließlich online einzureichen. Die Rechtslage verbietet dies bedauerlicherweise.

Beim Ausfüllen der Formulare gilt folgendes:

  1. Falls nötig, installieren Sie den Adobe Reader.
  2. Nach dem Öffnen sind die Formulare am Bildschirm ausfüllbar.
  3. Die einzelnen Felder sind entweder durch Mausklick oder Tabulatortaste zu erreichen - daraufhin können über die Tastatur Eingaben gemacht werden. Ankreuzfelder werden durch Mausklick aktiviert oder deaktiviert.
  4. Nach dem Ausfüllen klicken Sie bitte ganz unten den Button "Weiter". Auf der nächsten Seite können Sie das Formular drucken. Es müssen grundsätzlich alle Formularseiten ausgedruckt und abgegeben bzw. eingeschickt werden. Bitte Unterschrift nicht vergessen.

Kasse

Einwohnermeldeamt

Wichtig für die Anmeldung: Vorlage Wohnungsgeberbescheinigung sowie original Personalausweis o. Reisepass notwendig!
Hinweis zu Kinderausweisen:
Zur Beantragung, Aktualisierung oder Verlängerung von Kinderausweisen (gültig bis zum 12. Lebensjahr) ist es dringend erforderlich, dass ein Elternteil und das Kind selbst anwesend sind. Die notwendige Einverständniserklärung finden Sie auf unserer Internetseite ( https://raubling.de/rathaus/formular-download.html ). Bitte bringen Sie diese ausgefüllt und von den sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben, sowie ein Ausweisdokument des nicht anwesenden, sorgeberechtigten Elternteils, zur Beantragung mit. Zusätzlich benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Bild des Kindes. Kinderausweise können nur vor dem Ablaufdatum verlängert werden, sollte der Kinderausweis bereits abgelaufen sein ist eine Neuausstellung erforderlich.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass Kinderausweise seit dem 01.01.2021 nur noch ein Jahr gültig sind. Bei Ausweisen die bereits ausgestellt sind verkürzt sich bei der Aktualisierung/ Verlängerung die Laufzeit auf ein Jahr.

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Personalausweis - Zurücksetzen der PIN
Sie haben die Möglichkeit, die PIN in der Behörde setzen zu lassen (z.B. wenn eine Entgegennahme des PIN-Rücksetzbriefes an der Meldeadresse nicht möglich oder wenn keine Meldeadresse in Deutschland vorhanden ist, s. zum Neusetzen der PIN).

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Was kostet ein Reisepass oder Personalausweis?

-> Infos des Bundesinnenministeriums

 

 

 

 

 

Allgemeine Verwaltung

Wichtig für Antrag / Änderung Lohnsteuerkarte: Einzureichen beim Finanzamt Rosenheim
Antrag Ehrenamtskarte: Bitte Ausdrucken und per Hand ausfüllen

Bauamt

Straßenverkehrsbehörde

Gewerbeamt/Fischerei/ Gaststätten

Kleingartenanlage "Am Arzerbach"

 


Datenschutzhinweis: 

Das Ausfüllen der Formulare ist reine Texteingabe; außerhalb des Dokumentes werden keine persönlichen Daten auf Ihrem System gespeichert. Die weitere Bearbeitung der Daten unterscheidet sich nicht von dem traditionellen Ausfüllen und Abgeben der Formulare im Amt. Bitte beachten Sie die weiteren Datenschutzhinweise auf den Formularen.