Bekanntmachung der Tagesordnung

 Am Dienstag, 30.04.2024, um 18:30 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses die 55. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Beratungsgegenständen statt.

1. Eröffnung der Sitzung, Prüfung der Beschlussfähigkeit und evtl. Erweiterung der Tagesordnung

2. Feststellung der Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Beratungsgegenstände

3. Aufstellung des Bebauungsplanes "Redenfelden - Industriegebiet" (Pharmazell) als vorhabensbezogener Bebauungsplan, Billigung der überarbeiteten Planunterlagen mit Vorhabens- und Erschließungsplan und Auslegungsbeschluss

4. Feuerwehrangelegenheiten - Erneuerung bzw. Umbau der Sirenen auf Digitalfunk aller Raublinger Feuerwehren

5. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 19.03.2024

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

 

 

 

 


Donnerstag, 18 April 2024 13:45

Anmeldung für offene Ganztagsangebote

Anmeldung für offene Ganztagsangebote
für die Grund- und Mittelschulen der
Michael-Ende-Schule Raubling
und
für die Grundschulen
Großholzhausen/ Nicklheim
im Schuljahr 2024/2025

- Wichtige Hinweise für Erziehungsberechtigte -

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

im kommenden Schuljahr besteht an unserer Schule die Möglichkeit, an Angeboten der offenen Ganztagsschule teilzunehmen. Diese bietet im Anschluss an den Vor-mittagsunterricht verlässliche Betreuungs- und Bildungsangebote für diejenigen Schülerinnen und Schüler an, die von ihren Erziehungsberechtigten hierfür ange-meldet werden. Diese Angebote sind für die Erziehungsberechtigten grundsätzlich kostenfrei. Es fallen im Regelfall lediglich Kosten für das Mittagessen an der Schule an.

Das offene Ganztagsangebot an unserer Schule stellt ein freiwilliges schulisches Angebot dar. Wenn Sie sich für Ihr Kind aber für das offene Ganztagsangebot ent-scheiden, besteht im Umfang der Anmeldung Anwesenheits- und Teilnahmepflicht über das gesamte Schuljahr hinweg. Die Anmeldung muss verbindlich für das nächste Schuljahr im Voraus erfolgen, damit eine verlässliche Betreuung ab Schul-jahresbeginn gewährleistet werden kann! Befreiungen von der Teilnahmepflicht (z. B. vorzeitiges Abholen) bzw. eine Beendigung des Besuches während des Schul-jahres können von der Schulleitung nur in begründeten Ausnahmefällen aus zwingenden persönlichen Gründen gestattet werden.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das jeweilige Anmeldeformular, das bei der Schulleitung bis zum 10.05.2024 abzugeben ist.

Wir planen, an unserer Schule folgende Angebote einzurichten:

1. Ganztagsangebot bis 16.00 Uhr

• Dauer: Nach Ende des stundenplanmäßigen Vormittagsunterrichts können die angemeldeten Schülerinnen und Schüler von Montag bis Donnerstag bis 16.00 Uhr betreut werden. Während der Ferien findet keine Betreuung im Rahmen des offenen Ganztagsangebotes statt.
• Ausgestaltung: Neben einem Mittagessen (kostenpflichtig, verpflichtende Teilnahme!) sind an jedem Betreuungstag eine verlässliche Hausaufgaben-betreuung und verschiedene Freizeitangebote vorgesehen.
• Anmeldung: Die Schülerinnen und Schüler müssen hierfür mindestens für zwei Nachmittage bis 16.00 Uhr angemeldet werden. Die Zahl der Nachmit-tage je Schulwoche, die die Schülerinnen und Schüler voraussichtlich in Anspruch nehmen werden, ist bei der Anmeldung anzugeben. An welchen Tagen dieses Angebot dann im Einzelnen wahrgenommen wird, können Sie zu Beginn des Schuljahres in Abstimmung mit der Schulleitung festlegen.

 

2. Ganztagsangebot bis 14.00 Uhr:

• Dauer: Nach Ende des stundenplanmäßigen Vormittagsunterrichts können die angemeldeten Schülerinnen und Schüler von Montag bis Donnerstag bis 14.00 Uhr betreut werden. Während der Ferien findet keine Betreuung im Rahmen des offenen Ganztagsangebotes statt.
• Ausgestaltung: Für die Schülerinnen und Schüler sind verschiedene Frei-zeitangebote vorgesehen. Es besteht die Möglichkeit zur Erledigung der Hausaufgaben.
• Anmeldung: Die Schülerinnen und Schüler müssen hierfür mindestens für zwei Nachmittage bis 14.00 Uhr angemeldet werden. Die Zahl der Nachmit-tage je Schulwoche, die die Schülerinnen und Schüler voraussichtlich in Anspruch nehmen werden, ist bei der Anmeldung anzugeben. An welchen Tagen dieses Angebot dann im Einzelnen wahrgenommen wird, können Sie zu Beginn des Schuljahres in Abstimmung mit der Schulleitung festlegen.

 

Außerdem planen wir die Einrichtung folgender Zusatzangebote:

• Angebote: Neben den oben beschriebenen Angeboten besteht die Möglich-keit, folgende Zusatzangebote zu wählen:
• Erweitertes Ganztagsangebot am Freitag bis 14.00 Uhr
• Durchführung: Die Zusatzangebote werden von einem Kooperationspartner unserer Schule durchgeführt. Nähere Informationen finden sie auf der Web-seite der jeweiligen Schule.
• Anmeldung: Die Zusatzangebote können Sie bei Bedarf im Anmeldeformu-lar gesondert buchen. Hierfür können Elternbeiträge erhoben werden. Ihre Anmeldungen hierzu nehmen wir als Schulleitung lediglich für den Koopera-tionspartner entgegen. Elternbeiträge sind an ihn zu entrichten. Die Zusatz-angebote finden aber als schulische Veranstaltung unter der Aufsicht der Schulleitung statt. Mit dieser zusätzlichen Anmeldung kommt eine private Be-treuungsvereinbarung zwischen Ihnen als Eltern und dem Kooperations-partner unserer Schule zustande.

Mit freundlichen Grüßen, Ihre Schulleitung


Die Regierung von Oberbayern schreibt den 16. Integrationspreis für Oberbayern aus. Der Preis ist mit 6.000,00 Euro dotiert; er kann auch auf mehrere Preisträger/innen aufgeteilt werden.
Mit dem Integrationspreis sollen oberbayerische Initiativen ausgezeichnet werden, die Integration erfolgreich und nachhaltig vorleben und sich insbesondere in den
Bereichen Wirtschaft, Kultur, Bildung, Sport, Soziales, Gesundheit und Demografie
für ein interkulturelles Miteinander und gegen Antisemitismus und Rassismus einset-zen, auch in interkommunaler Zusammenarbeit. Dabei ist an beispielhafte Projekte ge-dacht, die die Integration von Zuwanderern in der Gesellschaft fördern und ein aktives Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund schaffen.
Verbände, Vereine, Vereinigungen, juristische Personen, Selbsthilfeeinrichtungen und natürliche Personen können sich selbst bewerben oder von Dritten vorgeschlagen wer-den. Das Preisgeld ist zweckgebunden für die Förderung der prämierten Projekte oder deren Fortentwicklung einzusetzen. Projekte aus den genannten Bereichen sollen seit mindestens einem Jahr dauerhaft aktiv sein.
Bewerbungsschluss: Freitag, der 14. Juni 2024
Bewerbungen können Sie über das Online-Verfahren auf unserer Webseite einrei-chen, ohne Registrierung. Sie können Ihre Bewerbung als pdF-Dokument speichern. Hier der Link:
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/88230/88231/leistung/leistung_51383/index.html

Die Preisträger/innen werden von einer Jury unter Vorsitz von Frau Regierungsvizepräsidentin
Sabine Kahle-Sander ausgewählt. Der Jury gehören an:

die Bereichsleiterin Sicherheit, Kommunales und Soziales oder Vertreter/in
der Bereichsleiter Asyl, Zentrale Ausländerbehörde oder Vertreter/in
die Bereichsleitung Schulen oder Vertreter/in
die Bereichsleiterin Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr oder Vertreter/in
die Projektstelle S1
der Regierung von Oberbayern sowie
ein Vertreter/eine Vertreterin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Die Jury kann ggf. eine Ergänzung der Projektunterlagen verlangen und die eingereichten
Projekte durch eine Vor-Ort-Evaluierung bewerten.
Mangelhaft ausgefüllte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Der Rechtsweg
ist ausgeschlossen. Entscheidungen über die Nichtprämierung werden nicht begründet.
Bei Fragen können Sie sich an die Projektstelle wenden, die von Mittwoch bis Freitag
ganztags erreichbar ist unter Tel. 089/ 2176-2281.

 

Datenschutzrechtliche Hinweise:
Ihre Angaben werden nur im Rahmen des Integrationspreises der Regierung von Oberbayern
verwendet und damit in Zusammenhang stehenden Zwecken und nicht an Dritte weitergegeben.
Nähere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung:
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/meta/datenschutz/index.html


Wegen Straßenbauarbeiten wird in Kirchdorf am Inn, Gemeinde Raubling, die Kreuzung zwischen der Neubeurer Straße (Kreisstraße RO7) und der Kufsteiner Straße (Kreisstraße RO 25) ab KW 16 teilweise gesperrt. Die Teilsperre dauert nach aktueller Planung rund dreieinhalb Monate. Für abschließende Asphaltierungsarbeiten wird der Knotenpunkt dann mit Beginn der Sommerferien ab dem 29. Juli für zwei Wochen vollständig gesperrt.

Wie die Tiefbauabteilung im Landratsamt Rosenheim mitteilt, werden Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit durchgeführt. Dabei werden die Gehwege verbreitert und eine Ampel errichtet. Zum Abschluss wird die Straßendecke im Kreuzungsbereich erneuert.

Die Umleitungsstrecken während der Teilsperrung verlaufen vor Ort um Kirchdorf über die Staatsstraße 2363. Die Neubeurer Straße (RO 7) mit Innbrücke bleibt stets befahrbar. Die Umleitungsstrecke während der Vollsperrung in den Sommerferien verläuft über Brannenburg, Nußdorf und Neubeuern und die Kreisstraße RO 7 nach Kirchdorf am Inn.

Da die Arbeiten wetterabhängig sind, kann sich der Terminplan bei ungünstiger Witterung verschieben. Wegen der Beeinträchtigungen durch die Straßenbauarbeiten bittet die Tiefbauabteilung Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis.

Kreuzung Kirchdorfer Straße


Müll auf dem Sulzberggipfel

Hinterlasse nichts als deine Fußspuren. So lautet eigentlich ein Leitspruch der Berggänger. Dennoch stößt man auf unseren Bergen und auch auf unserem Sulzberg immer wieder auf Plastikverpackungen, Bananenschalen und sogar Glasflaschen. Jeder Bergsteiger ist selbst dafür verantwortlich, dass er keine Abfall-Spuren hinterlässt. Was in den Bergen liegen bleibt, stört nicht nur optisch, sondern verletzt auch Tiere und verschmutzt die Gewässer und Böden. Orangen- und Bananenschalen z. Bsp. benötigen zum Verrotten bis zu fünf Jahre, zudem sind sie oft gespritzt. Plastikteile benötigen mehrere hundert Jahre und können als Mikroplastik Tiere und Natur beeinträchtigen.

Wir bitten deshalb, stets alle Dinge, die auf den Berg mitgenommen werden, auch wieder mit nach Hause zu nehmen!

Waldbrandgefahr

Am 05.04.2024 hat das Landratsamt Rosenheim erneut eine Warnung vor sehr hoher Waldbrandgefahr herausgegeben. Die Gefahr geht auch aus der Waldbrandindexkarte des Deutschen Wetterdienstes hervor. Die Gemeinde Raubling stellt dazu fest, dass am Sulzberggipfel zum einen vermehrt Lagerfeuer entzündet werden, zum anderen Zigarettenstumpen achtlos zurückgelassen wer-den. Dies ist insbesondere aufgrund der akuten Waldbrandgefahr äußerst gefährlich und somit aus gutem Grund verboten! Aufsteigende Glut wird durch die Thermik vertragen und könnte den Wald auf dem gesamten Sulzberg in Brand setzen.

 


der Deutsche Wetterdienst hat dem Landratsamt die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe, teils extreme Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.

Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.


Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft hat zur Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfers am 15.03.2024 eine weitere Allgemeinverfügung erlassen.

 


Der Wertstoffhof Raubling ist ab April 2024 zusätzlich mittwochs von 08.00 - 12.00 Uhr geöffnet.
Die Öffnungszeiten am Mo, Fr & Sa bleiben unverändert.


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.02.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.01.2024 die Anregungen / Bedenken aus der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung / Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange abgewogen. Die Planunterlagen wurden entsprechend geändert / ergänzt. Nunmehr erfolgt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung bestehend aus Planzeichung, Legende und Begründung mit Umweltbericht, den zugehörigen Gutachten sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

18.03.2024 bis einschließlich 26.04.2024

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde https://www.raubling.de unter der Rubrik „Aktuelles“ bzw. der Adresse https://www.raubling.de/aktuelles/aktuelles-aus-raubling.html und im Geoportal Bayern https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal > Raubling > laufende Bauleitverfahren einsehbar.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
  • Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus Raubling, Bahnhofstraße 31, Zimmer 11, 1. Stock (Lift vorhanden) während der allgemeinen Geschäftsstunden ausgelegt.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde https://www.raubling.de unter der Rubrik „Aktuelles“ bzw. der Adresse https://www.raubling.de/aktuelles/aktuelles-aus-raubling.html eingestellt. Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal > Raubling > laufende Bauleitverfahren zugänglich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

aenderung flaechennutzungsplan 03 2024

Umweltbezogene Informationen

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut

Art der Information

Lebensräume und Arten

Informationen zu:
Schutzgebieten der Umgebung; Habitattypen; Einschätzung zu bedeutendem Baumbestand; Abschichtung der potenziell vorkommenden geschützten Arten; Aussagen zu vorhanden Arten

Gutachten:
- Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung

Grundwasser und Oberflächenwasser

Informationen zu:
Oberflächengewässer; Überschwemmungsgebiete; wassersensibler Bereich; wild abfließendes Niederschlagswasser; Starkregenereignisse (Ereignisse der Vergangenheit); Niederschlagswasserbeseitigung; Grundwasser und Schichtwasser; Versickerungsfähigkeit des Bodens; Versiegelungsbilanz; Entwässerungskonzept; Retention und Pufferung; Bauliche Eingriffe in das Grundwasser (inkl. Wasserhaltung während der Bauphase)

Gutachten:
- Überflutungsberechnung HQ100 (Wasser aus Oberflächengewässern)
- Überflutungsberechnung HQ100 (Starkregenereignisse im Planungsgebiet und angrenzend)

Boden

Informationen zu:
Geologische Einordnung; Bodendenkmäler; Bodenfunktion; Altlasten; Baugrund; Versickerungsvermögen

Klima / Luft

Informationen zu:
Klimadaten; heutige Nutzung; Lage zur offenen Landschaft; Einordnung in die Umgebung; Luftaustauschbahnen; Landwirtschaftliche Nutzung; Staub und Gerüche aus der Landwirtschaft; Staub und Abgase während der Bauphase; Photovoltaiknutzung

Landschaftsbild

Informationen zu:
Lage; Topographie; Grünzäsur im Siedlungsgebiet; Umgebung; Vegetationsbestand; Sichtbeziehungen; Kräne etc. während der Bauphase

Kultur- und Sachgüter

Informationen zu:
Geschützte Ensemble; Bodendenkmäler; Baudenkmäler

Mensch (Immissionen und Erholungseigung)

Informationen zu:
Erholungseignung: Lage in einer Touristischen Region; Funktion für die Naherholung;
Immissionen: Anlagenlärmbelastung; Verkehrsaufkommen; Verkehrslärmbelastung; Nutzungszeiten; Lärm und Staub während der Bauphase; Erschütterungen, Staub, Elektromagnetische Felder der Bahn

Gutachten:
- Schalltechnische Untersuchung

 


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.02.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "An der Prinzregentenstraße / Pfraundorf" beschlossen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.01.2024 die Anregungen / Bedenken aus der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung / Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange abgewogen. Die Planunterlagen wurden entsprechend geändert / ergänzt. Nunmehr erfolgt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus Planzeichung, Textteil und Begründung mit Umweltbericht, den zugehörigen Gutachten sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Zeit vom

18.03.2024 bis einschließlich 26.04.2024

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde https://www.raubling.de unter der Rubrik „Aktuelles“ bzw. der Adresse https://www.raubling.de/aktuelles/aktuelles-aus-raubling.html und im Geoportal Bayern https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal > Raubling > laufende Bauleitverfahren einsehbar.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
  • Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus Raubling, Bahnhofstraße 31, Zimmer 11, 1. Stock (Lift vorhanden) während der allgemeinen Geschäftsstunden ausgelegt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde https://www.raubling.de unter der Rubrik „Aktuelles“ bzw. der Adresse https://www.raubling.de/aktuelles/aktuelles-aus-raubling.html eingestellt. Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal > Raubling > laufende Bauleitverfahren zugänglich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

aenderung bebauungsplan 03 2024

Umweltbezogene Informationen

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut

Art der Information

Lebensräume und Arten

Informationen zu:
Schutzgebieten der Umgebung; Habitattypen; Einschätzung zu bedeutendem Baumbestand; Abschichtung der potenziell vorkommenden geschützten Arten; Aussagen zu vorhanden Arten

Gutachten:
- Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung

Grundwasser und Oberflächenwasser

Informationen zu:
Oberflächengewässer; Überschwemmungsgebiete; wassersensibler Bereich; wild abfließendes Niederschlagswasser; Starkregenereignisse (Ereignisse der Vergangenheit); Niederschlagswasserbeseitigung; Grundwasser und Schichtwasser; Versickerungsfähigkeit des Bodens; Versiegelungsbilanz; Entwässerungskonzept; Retention und Pufferung; Bauliche Eingriffe in das Grundwasser (inkl. Wasserhaltung während der Bauphase)

Gutachten:
- Überflutungsberechnung HQ100 (Wasser aus Oberflächengewässern)
- Überflutungsberechnung HQ100 (Starkregenereignisse im Planungsgebiet und angrenzend)

Boden

Informationen zu:
Geologische Einordnung; Bodendenkmäler; Bodenfunktion; Altlasten; Baugrund; Versickerungsvermögen

Klima / Luft

Informationen zu:
Klimadaten; heutige Nutzung; Lage zur offenen Landschaft; Einordnung in die Umgebung; Luftaustauschbahnen; Landwirtschaftliche Nutzung; Staub und Gerüche aus der Landwirtschaft; Staub und Abgase während der Bauphase; Photovoltaiknutzung

Landschaftsbild

Informationen zu:
Lage; Topographie; Grünzäsur im Siedlungsgebiet; Umgebung; Vegetationsbestand; Sichtbeziehungen; Kräne etc. während der Bauphase

Kultur- und Sachgüter

Informationen zu:
Geschützte Ensemble; Bodendenkmäler; Baudenkmäler

Mensch (Immissionen und Erholungseigung)

Informationen zu:
Erholungseignung: Lage in einer Touristischen Region; Funktion für die Naherholung;
Immissionen: Anlagenlärmbelastung; Verkehrsaufkommen; Verkehrslärmbelastung; Nutzungszeiten; Lärm und Staub während der Bauphase; Erschütterungen, Staub, Elektromagnetische Felder der Bahn

Gutachten:
- Schalltechnische Untersuchung

 


Donnerstag, 22 Februar 2024 14:15

Mikrozensus 2024 startet in Bayern

Vom Bayerischen Landesamt für Statistik:

Bitte geben Sie Auskunft: „Mikrozensus 2024“ startet
in Bayern – 60 000 Haushalte werden befragt

Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet die Bürgerinnen und
Bürger des Freistaats um ihre Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung

In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat der
Mikrozensus 2024 begonnen. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik alle zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Von Januar bis Dezember wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaats befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen zu
Themen wie Haushalt, Familie, Bildung, Beruf und Lebensunterhalt besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Fürth. Auch im Jahr 2024 findet der Mikrozensus statt. Der Begriff Mikrozensus bedeutet „Kleine Volkszählung“ und benennt eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. Die Erhebung wird seit 1957 von den Statistischen
Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Es wird ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Neben dem Grundprogramm enthält das
Frageprogramm des Mikrozensus auch Fragen der EU-weit durchgeführten Befragungen zur Arbeitsmarktbeteiligung (LFS), zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) sowie zur Internetnutzung (IKT). Die Ergebnisse des Mikrozensus haben sich zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Sie bilden die Grundlage für politische Entscheidungen in Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene. Neben der Politik nutzen außerdem Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und die interessierte Öffentlichkeit die Daten des
Mikrozensus.

In Bayern werden 60 000 zufällig ausgewählte Haushalte befragt

Die Befragungen zum Mikrozensus 2024 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern werden etwa 120 000 Personen in rund 60 000 Haushalten befragt. Dabei
bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren zunächst, welche Gebäude- bzw.
Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt werden. In einem weiteren Schritt übernehmen ehrenamtlich tätige und geschulte Erhebungsbeauftragte die
Aufgabe, die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder namentlich zu erfassen. Dabei können sie sich mittels eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik identifizieren.

Um verlässliche und repräsentative Ergebnisse gewährleisten zu können, besteht für den überwiegenden Teil der Fragen nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Zudem werden die Haushalte innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt. So können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden.

Die ausgewählten Haushalte werden schriftlich informiert

Die zufällig ausgewählten Haushalte werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie über den Mikrozensus informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten.

Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. In der amtlichen Statistik
werden die Einzelergebnisse zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen
zusammengefasst.

Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:
https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html
Ein Erklärvideo erklärt, was der Mikrozensus ist, wozu er durchgeführt wird, wie die
Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert:

https://www.statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4

Interessante Ergebnisse aus dem Mikrozensus finden Sie in der interaktiven
StoryMap zum Thema Familie und Erwerbstätigkeit im Zeit- und Regionalvergleich:
https://s.bayern.de/storymap-pm

 

 

 


Mittwoch, 21 Februar 2024 14:38

Vorschlagswesen zum Bürokratieabbau

Normenkontrollrat.JPG

 

Wer mitmacht, kann etwas bewirken!
Verbesserungsvorschläge & Wünsche zum Bürokratieabbau
für die Bayerische Verwaltung


Grundlegendes Ziel des Vorschlagswesens ist, Bürokratie abzubauen und dadurch die
Verwaltung selbst zu entlasten.


Viele Beschäftigte sind aufmerksame Beobachter und haben selbst konstruktive
Ideen, um ihre Arbeit effektiv und effizient zu gestalten.


Was behindert Dich bei Deiner täglichen Arbeit (z.B. einzelne Verwaltungsvorschriften,
Gesetze, verwaltungsinterne Vorgaben, Strukturen, Arbeitsabläufe)? Warum
und wie könnten sie einfacher gestaltet werden? Gibt es Dinge, die völlig unnötig sind
und abgeschafft werden sollten?
Alle Beschäftigten der Bayerischen Verwaltung haben die Möglichkeit, ihre Ideen
auch über ihre eigentlichen Aufgaben hinaus zum Nutzen aller Beschäftigten
einzubringen und damit einen Beitrag zum Bürokratieabbau zu leisten. Auch ein
kleiner Vorschlag kann für jeden einzelnen Beschäftigten etwas Großes bewirken.

Bitte sende Deine Vorschläge an das Funktionspostfach
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
spätestens bis zum 31.07.2024.


Der Bayerische Normenkontrollrat berät sodann in seinen regelmäßigen Sitzungen
über Deinen Vorschlag und spricht im Falle eines positiven Beschlusses gegenüber
der Bayerischen Staatsregierung vertraulich Empfehlungen aus.
Sollte Deine Idee umgesetzt werden, werden wir Dich persönlich darüber informieren.
Deine Vorschläge werden vertraulich behandelt. Bitte teile uns daher mit, über
welche E-Mail-Adresse wir Dich bei Rückfragen kontaktieren können.
Hilf mit, die Verwaltung modern, attraktiv, zukunftsfähig, effektiv und effizient zu
gestalten.
Wir freuen uns über Deine Vorschläge!

 

Datenschutzhinweis
Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten durch die Bayerische Staatskanzlei finden Sie unter
https://www.bayern.de/datenschutz/


Update: Mittlerweile ist auch unser 8-Sitzer Opel Vivaro eingetroffen und ganztägig zum Verleih freigegeben.

Endlich CO2-freie Mobilität mit einem BMW i3 der INNergie in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Raubling kann man ab 12.00 Uhr mittags (Mo-Fr) und am Wochenende ganztägig bequem alle Ziele erreichen. Zukünftig (voraussichtlich Okt. 2023) wird mit einem Opel Vivaro noch ein 8-Sitzer hinzukommen.

Kosten i3:

Stundentarif: 7,90 € (inkl. 20 km)
Übernacht Tarif (19.00-7.00 Uhr): 35,90 € (inkl. 100 km)
Tagessatz (24h): 69,90 € (inkl. 200 km)
Mehrkilometer: 0,29 €/km

Und so funktioniert’s:

1. Das Carsharing-Portal aufrufen: inn-ergie.moqo.de
2. Registrieren
3. Daten & Zahlungsmittel eingeben
4. Moqo App laden
5. Führerschein online validieren
6. Fahrzeug buchen

Der BMW i3 befindet sich an der Ladestation auf dem Parkplatz vor dem Rathaus (Bahnhofstraße 31).

Eine Benutzung der Autos ohne App ist momentan leider nicht möglich.

driveINN_Tarife_und_info.pdf


Wir möchten Sie heute dringend auf eine Angelegenheit aufmerksam machen, die Ihre finanzielle Sicherheit betrifft. In den letzten Monaten ist der Goldpreis erheblich gestiegen, und dies hat das Interesse von Gold-, Schmuck- und Pelzhändlern geweckt.

Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

• Überprüfen Sie die Seriosität: Bevor Sie Geschäfte mit einem Gold-, Schmuck- oder Pelzhändler abschließen, stellen Sie sicher, dass das Unternehmen über die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen verfügt. Recherchieren Sie im Internet und lesen Sie Bewertungen, um mehr über die Reputation des Händlers zu erfahren.
• Verkaufen Sie nur an bekannten Orten: Es ist ratsam, Geschäfte nur an etablierten und seriösen Standorten abzuschließen. Meiden Sie den Handel an unsicheren oder nicht verifizierten Orten.
• Verlangen Sie schriftliche Angebote: Lassen Sie sich alle Angebote und Transaktionen schriftlich bestätigen. Bewahren Sie sämtliche Unterlagen sorgfältig auf.
• Vorsicht bei unerwarteten Angeboten: Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen unerwartet ein lukratives Angebot gemacht wird. Wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es oft auch so.
• Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen: Seriöse Händler werden Ihnen ausreichend Zeit lassen, um Ihre Entscheidung zu treffen. Falls Sie sich unter Druck gesetzt fühlen, sollten Sie vorsichtig sein.
• Konsultieren Sie Experten: Bevor Sie wertvolle Gegenstände verkaufen, konsultieren Sie Experten, um den aktuellen Marktwert zu ermitteln. Dies kann Ihnen helfen, faire Angebote von zwielichtigen Geschäften zu unterscheiden.