Donnerstag, 12 März 2026 08:20

Bekanntmachung Vollzug des BauGB 1. Änderung und Erweiterung der Einbeziehungssatzung „Bauhofstraße“

Bekanntmachung

Vollzug des BauGB
1. Änderung und Erweiterung der Einbeziehungssatzung „Bauhofstraße“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Erneute öffentliche Auslegung gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Raubling hat in der Sitzung vom 07.10.2025 die Änderung der Einbeziehungssatzung „Im Bereich der Bauhofstraße – 1. Änderung und Erweiterung“ beschlossen. Der Planungsbereich umfasst folgende Flurnummern der Gemarkung Großholzhausen: 900, 900/3, 900/4, 900/5.
Der Einbeziehungsbereich befindet sich westlich der Bauhofstraße, südlich des Oberen Tännelbaches. Der bisherige Ortsrand wird durch einen Betrieb, welcher sich westlich und östlich der Bauhofstraße befindet, gebildet. Östlich befindet sich ein bestehendes Gewerbegebiet. Nördlich des Oberen Tännelbaches befindet sich das Feuerwehrgerätehaus der Feuerwehr Raubling. Der bestehende Gewerbebetrieb soll nach Westen erweitert werden.

Durch das aktuelle Verfahren nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB soll die rechtskräftige Einbeziehungssatzung „Im Bereich der Bauhofstraße“ geändert und erweitert werden. Anlass ist der konkrete Erweiterungswunsch eines ansässigen Betriebes im Bereich des Plangebiets der Satzung sowie im unmittelbaren Anschluss daran. Das Vorhaben innerhalb des Geltungsbereichs entspricht in mehreren Punkten nicht den Vorgaben der Satzung. Zudem entspricht die tatsächliche Situation nicht der Planung (Eingrünung, Durchgrünung, Ausgleich, usw.).
Durch die Erweiterung der Satzung nach Westen wird der baurechtliche Rahmen für die Errichtung des Vorhabens geschaffen. Zudem kann die gesamte Grünordnung und Eingriffsermittlung des Areals neu geordnet werden.

Der Satzungsentwurf i.d.F. vom 21.10.2025 wurde vom 30.10.2025 bis 02.12.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Die Abwägung der öffentlichen Auslegung fand in der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2025 statt.

In der Zwischenzeit wurde die Planung in den Bereichen Hochwasserschutz bzw. Wasserwirtschaft sowie der Eingrünung überarbeitet.

Die Änderung der Einbeziehungssatzung „Im Bereich der Bauhofstraße – 1. Änderung und Erweiterung“ bestehend aus Planzeichnung, Bestands- und Eingriffsplan, Ausgleichsflächenplan, Untersuchung der Auswirkungen auf das Hochwasser und Begründung i.d.F. vom 12.03.2026 ist in der Zeit

vom 13.03.2026 bis einschließlich 14.04.2026

im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde https://www.raubling.de unter der Rubrik Aktuelles bzw. der Adresse https://www.raubling.de/aktuelles/aktuelles-aus-raubling.html einsehbar.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Geoportal Bayern https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal > Raubling > laufende Bauleitverfahren einsehbar.

Neben der Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus Raubling, Bahnhofstraße 31, Zimmer 15, 1. Stock während der allgemeinen Geschäftsstunden ausgelegt.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Raubling, den 12.03.2026
GEMEINDE RAUBLING

 

Kalsperger
1. Bürgermeister

Zurück