Gemäß den neugefassten Bestimmungen der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung dürfen die Briefwahlunterlagen nicht vor dem 16.02.2026 versandt werden.
Sie können aber jederzeit nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung (voraussichtlich ab Anfang Februar) die Briefwahl beantragen. Hierzu bitten wir Sie, bevorzugt die Möglichkeit der online oder schriftlichen Beantragung zu nutzen. Auf eine persönliche Vorsprache bitten wir nach Möglichkeit zu verzichten.
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen vor dem 16.02.2026 beantragt haben, werden wir diese bereits vorab vorbereiten und unverzüglich ab dem 16.02.2026 versenden.
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf des Versands der Wahlunterlagen zu gewährleisten, bitten wir Sie, persönliche Vorsprachen im Wahlamt auf das Allernötigste zu beschränken.
