Dienstag, 28 Oktober 2025 08:43

Vollzug des BauGB 1. Änderung u. Erweiterung der Einbeziehungssatzung „Bauhofstraße“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch u. nach § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Bekanntmachung

Vollzug des BauGB

1. Änderung und Erweiterung der Einbeziehungssatzung „Bauhofstraße“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch

Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und nach § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Diese Bekanntmachung vom 22.10.2025 ersetzt die Bekanntmachung vom 08.10.2025. Die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beginnt somit erneut.
Die bisher eingegangenen Stellungnahmen werden berücksichtigt. Bei Bedarf wird darum gebeten eine erneute bzw. weitere Stellungnahmen abzugeben.

Der Bauausschuss der Gemeinde Raubling hat in der Sitzung vom 07.10.2025 die Änderung der Einbeziehungssatzung „Im Bereich der Bauhofstraße – 1. Änderung und Erweiterung“ beschlossen. Der Planungsbereich umfasst folgende Flurnummern der Gemarkung Großholzhausen: 900, 900/3, 900/4, 900/5.
Der Einbeziehungsbereich befindet sich westlich der Bauhofstraße, südlich des Oberen Tännelbaches. Der bisherige Ortsrand wird durch einen Betrieb, welcher sich westlich und östlich der Bauhofstraße befindet, gebildet. Östlich befindet sich ein bestehendes
Gewerbegebiet. Nördlich des Oberen Tännelbaches befindet sich das Feuerwehrgerätehaus der Feuerwehr Raubling. Der bestehende Gewerbebetrieb soll nach Westen erweitert werden.

Durch die Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB wird die rechtskräftige Einbeziehungssatzung „Im Bereich der Bauhofstraße“ geändert und erweitert.
Anlass ist der konkrete Erweiterungswunsch eines ansässigen Betriebes im Bereich des Plangebiets der Satzung sowie im unmittelbaren Anschluss daran.
Das Vorhaben innerhalb des Geltungsbereichs entspricht in mehreren Punkten nicht den Vorgaben der Satzung. Zudem entspricht die tatsächliche Situation nicht der Planung (Eingrünung, Durchgrünung, Ausgleich, usw.).
Durch die Erweiterung der Satzung nach Westen wird der baurechtliche Rahmen für die Errichtung des Vorhabens geschaffen. Zudem kann die gesamte Grünordnung und Eingriffsermittlung des Areals neu geordnet werden.

Die Änderung der Einbeziehungssatzung „Im Bereich der Bauhofstraße – 1. Änderung und Erweiterung“ bestehend aus Planzeichnung, Bestands- und Eingriffsplan, Ausgleichsflächenplan und Begründung i.d.F. vom 21.10.2025 ist in der Zeit

vom 30.10.2025 bis einschließlich 02.12.2025

Neben der Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus Raubling, Bahnhofstraße 31, Zimmer 15, 1. Stock während der allgemeinen Geschäftsstunden ausgelegt.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

Raubling, den 22.10.2025
GEMEINDE RAUBLING

 

Kalsperger
1. Bürgermeister

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