Bekanntmachung
Vollzug des BauGB
37. Änderung des Flächennutzungsplanes Raubling im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 598 Gemarkung Raubling
Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat hat am 30.09.2025 die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes Raubling im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 598 Gemarkung Raubling beschlossen. Durch die Änderung sollen die planerischen Voraussetzungen zur Errichtung zusätzlicher Stellplätze für Seniorenzentrum Obermühl geschaffen werden. Zudem wird die FlNr. 86 Gemarkung Raubling als Ausgleichsfläche dargestellt.
Das Plangebiet befindet sich im südlichen Gemeindegebiet von Raubling im Dreieck zwischen der Inntalautobahn A 93 und der Bahnlinie Rosenheim – Kufstein. Die
Bebauung des Hauptortes Raubling im Norden des Plangebietes ist ca. 1,7 km (Bahnhof) entfernt. Nördlich des Plangebietes befindet sich das Schulungszentrum der WWK-Versicherungsgruppe mit einem Konglomerat von verschiedenen Gebäuden in einem parkähnlichen Gelände, eingebettet in eine waldähnliche Umgebung.
Im Osten grenzt der Geltungsbereich des kürzlich als Satzung beschlossenen Bebauungsplans „Seniorenzentrum Obermühl“ an. An der Kirchdorfer Straße liegt der Siedlungsteil Obermühl mit seinem Gewerbegebiet.
Der Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit
vom 17.10.2025 bis einschließlich 16.11.2025
im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde https://www.raubling.de unter der Rubrik Aktuelles bzw. der Adresse https://www.raubling.de/aktuelles/aktuelles-aus-raubling.html einsehbar.
Neben der Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus Raubling, Bahnhofstraße 31, Zimmer 15, 1. Stock während der allgemeinen Geschäftsstunden ausgelegt
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Raubling, 08.10.2025
GEMEINDE RAUBLING
Kalsperger
1. Bürgermeister
