Donnerstag, 16 Oktober 2025 08:00

Vollzug des BauGB Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenzentrum Obermühl – Erweiterung Stellplätze“ Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Bekanntmachung

Vollzug des BauGB
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenzentrum Obermühl – Erweiterung Stellplätze“
Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat hat am 30.09.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenzentrum Obermühl –  Erweiterung Stellplätze“ mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen. Das Planungsgebiet umfasst das Grundstück Fl. Nr. 598 Gemarkung Raubling.

Die Gemeinde Raubling führte zwischen November 2020 und Sommer/ Herbst 2025 ein Bauleitplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenzentrum Obermühl“ durch. Auf den Vorhabengrundstücken Fl. Nrn. 598/1, 599 und 599/1 am Kapellenweg im Ortsteil Obermühl / Gemeinde Raubling soll ab Herbst 2025 ein Seniorenzentrum mit altersgerechten Wohnungen (BTW) und altersgerechten Zimmern/ Appartements (BTW Plus) entstehen.

Durch die Bebauungsplanaufstellung sollen die planerischen Voraussetzungen zur Errichtung zusätzliche Stellplätze für das Seniorenzentrum geschaffen werden.

Bei dem Vorhabengrundstück für die zusätzliche Stellplatzanlage auf Fl. Nr. 598 Gemarkung Raubling handelt es sich um eine bislang intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche am Kapellenweg im Ortsteil Obermühl, westlich des geplanten Seniorenzentrums.

Parallel zu diesem Bebauungsplan wurde die 37. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Seniorenzentrum Obermühl –  Erweiterung Stellplätze“ bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung i.d.F. vom 25.09.2025 ist in der Zeit

vom 17.10.2025 bis einschließlich 16.11.2025

im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde https://www.raubling.de unter der Rubrik Aktuelles bzw. der Adresse https://www.raubling.de/aktuelles/aktuelles-aus-raubling.html einsehbar.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Raubling, 08.10.2025
GEMEINDE RAUBLING

Kalsperger
1. Bürgermeister

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