Öffentliche Auslegung gemäß § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.10.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Interkommunales Gewerbegebiet Am Oberfeld – Süd / Hochstraß“ im Bereich der Grundstücke FlNr. 885 und 885/1 Gemarkung Pfraundorf beschlossen.
Die Stadt Rosenheim und die Gemeinde Raubling haben einen gemeinsamen interkommunalen Bebauungsplan aufgestellt, der am 14.12.2018 in der Fassung vom 06.09.2018 in Kraft getreten ist. Die Bauflächen sind darin als Gewerbegebiet ausgewiesen; die Gewerbeflächen auf dem Gebiet der Gemeinde Raubling sind durch einen ca. 19 m breiten Grünstreifen gegliedert. Bei der Aufstellung des Stamm-Bebauungsplanes sollte das Gewerbegebiet damit lediglich unterteilt werden.
Aufgrund eines Bauwunsches auf den FlNrn. 885 und 885/1 Gemarkung Pfraundorf, der ein größeres Baufenster benötigt, muss diese gliedernde private Grünfläche mit Pflanzgebot aufgeteilt und verschoben werden, da nun drei und nicht, wie ursprünglich geplant, zwei Grundstücke entstehen, was die Planungsfläche aber noch stärker gliedern wird. Der Stamm-Bebauungsplan enthält bereits eine Festsetzung, die die Verschiebung ermöglicht.
Die Eingrünung selbst wird innerhalb der Baugrundstücke durch Grünzonen und Baumpflanzungen hergestellt.
Die bisher dargestellte private Grünfläche umfasste eine Fläche von 1.728 m². Südlich des neuen Bauvorhabens ist in der Bebauungsplanänderung eine private Grünfläche mit 538 m² festgesetzt. Nördlich des Bauvorhabens, an der Grenze zur FlNr. 666 Gemarkung Aising, ist bereits ein weiterer gliedernder Grünstreifen vorhanden.
Der Bebauungsplan wird zur Schaffung der Voraussetzungen für das vom Stamm-Bebauungsplan abweichenden Bauvorhaben nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.
Die Verschiebung und Teilung sind ortsplanerisch nicht von wesentlicher Bedeutung. Wesentlich ist, dass innerhalb des Gewerbegebietes Grünstrukturen entstehen. Dies geschieht durch die neue Anordnung der Grünfläche und der Durch- und Eingrünung des geplanten Bauvorhabens, die entsprechend den Festsetzungen des Stamm-Bebauungsplanes im Bauantrag detailliert dargestellt wird. Innerhalb des nördlichen räumlichen Geltungsbereichs der Änderung (bisher: private Grünfläche, neu: Gewerbegebiet) wurde auch eine geringfügige Änderung der Baugrenze berücksichtigt. Durch die Planung wird keines der Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Klima und Luft, Landschaft, Boden und Fläche, Wasser, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter wesentlich negativ beeinflusst. Ein weiterer Ausgleich ist nicht erforderlich.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst Teilflächen aus dem Grundstück FlNr. 885, Gemarkung Pfraundorf, die aus dem beigefügten Planauszug aus dem Änderungsentwurf ersichtlich sind.
Der Planentwurf des Änderungsplanes „Interkommunales Gewerbegebiet Am Oberfeld – Süd / Hochstraß“ bestehend aus Planzeichung, Textteil und Begründung ist in der Zeit vom
13.11.2023 bis einschließlich 13.12.2023
im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde https://www.raubling.de unter der Rubrik Aktuelles bzw. der Adresse https://www.raubling.de/aktuelles/aktuelles-aus-raubling.html und im Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal > Raubling > laufende Bauleitverfahren einsehbar.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Neben der Veröffentlichung im Internet werden die die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus Raubling, Bahnhofstraße 31, Zimmer 11, 1. Stock während der allgemeinen Geschäftsstunden ausgelegt.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde https://www.raubling.de unter der Rubrik Aktuelles bzw. der Adresse https://www.raubling.de/aktuelles/aktuelles-aus-raubling.html eingestellt. Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal > Raubling > laufende Bauleitverfahren zugänglich.